Aufstellung eines Kaminofens

Fachliche Tipps für die Errichtung eines „Holzofens“

  • Kaufen Sie nur eine zugelassene und geprüfte Feuerstätte mit CE-Zeichen (z.B. Kaminofen nach •DIN EN 13240 bzw. DIN 18895)
  • Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Aufstellungsraum
  • unzulässige Aufstellungsräume
  • notwendige Leistung bestimmen
  • Bedenken Sie bei der Aufstellung der Feuerstätte ausreichende Brandschutzabstände zu brennbaren Baustoffen sowie die Herstellerunterlagen

Feuerungsverordnung beachten!

  • Sorgen Sie bei brennbaren Böden für ein Vorgelege vor der Feuerraumtüre (z.B. Bodenblech oder Glasplatte)
  • Ermöglichen Sie eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung (Achtung bei mechanischen Lüftungen und Dunstabzugsanlagen) Erkundigen Sie sich nach raumluftunabhängigen Feuerstätten
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Befestigung des Rauchrohres und für mind. 40 cm Abstand zu brennbaren Baustoffen
  • Lassen Sie die Eignung des Kamines vom Kaminkehrer prüfen: Baustoff, Querschnitt, Anschluss, Höhe, Führung über Dach.
  • Überragt ihre Kaminmündung im Umkreis von 15 m Fensteröffnungen und Türen (mögliche Rauchbelästigungen auch in der Nachbarschaft)
  • Bedenken Sie die Einrichtung eines Brennstofflagers
  • Durchlüftung – Größe – Brennstoffeinbringung – kurze Wege

Sorgen Sie für einen geeigneten Behälter für die heiße Asche:

  • feuerfestes Gefäß mit Deckel
  • Bedenken Sie die Reinigung der Feuerstätte und des Kamines
  • sprechen Sie am besten vor der Errichtung Ihrer Feuerstätte mit Ihrem zuständigen Bez.-Kaminkehrermeister

Erläuterungen der Kundeninformation

Feuerstätten sind Bauprodukte, die einen Verwendbarkeitsnachweis benötigen. Diesbezüglich müssen Feuerstätten entweder mit einem Ü-Zeichen oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.

Trägt eine Feuerstätte eines dieser beiden Zeichen, so kann unterstellt werden, dass sie nach den entsprechenden Regelwerken geprüft und damit auch betriebs- und brandsicher sicher sind. Für die Prüfungen werden beispielsweise folgende Normen herangezogen:

Neue AKTUELLE DIN-NORMEN:

  • DIN EN 12815 Herde für feste Brennstoffe
  • DIN EN 13240 Kaminöfen für feste Brennstoffe
  • DIN 18893 Raumheizvermögen von Einzelfeuerstätten
  • DIN 18894 Feuerstätten für feste Brennstoffe – Pelletöfen
  • DIN EN 13229 Kamineinsätze einschließlich offene Kamine für feste Brennstoffe
  • DIN EN 12809 Heizkessel für feste Brennstoffe – Nennwärmeleistung bis 50 kW

Bisherige DIN-NORMEN:

  • DIN 18882 Heizungsherde für feste Brennstoffe
  • DIN 18890 Dauerbrandöfen für feste Brennstoffe
  • DIN 18891 Kaminöfen für feste Brennstoffe
  • DIN 18892 Dauerbrand-Heizeinsätze für feste Brennstoffe
  • DIN 18893 Raumheizvermögen von Einzelfeuerstätten
  • DIN 18894 Feuerstätten für feste Brennstoffe – Pelletöfen
  • DIN 18895-1 Feuerstätten für feste Brennstoffe zum Betrieb mit offenem Feuerraum (offene Kamine)
  • DIN EN 303 Heizkessel für feste Brennstoffe

Zudem kann für Bauprodukte, für die keine Normen angewendet werden können, beim Deutschen Institut für Bautechnik eine Zulassung oder bei den Obersten Baubehörden der Länder, eine Zustimmung im Einzelfall erwirkt werden. Vor Ort gefertigte Grundkachelöfen benötigen keine Kennzeichnung da diese den Technischen Regeln für Ofen und Luftheizungsbau entsprechen müssen und vom Ofen- und Luftheizungsbauer mit Unterschrift bestätigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Feuerstätten in notwendigen Fluren, in Treppenräumen, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und in Garagen (außer raumluftunabhängige Gasfeuerstätten) nicht aufgestellt werden dürfen. Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Leistung über 50 kW dürfen ohnehin nur in Heizräumen aufgestellt werden.

Legen Sie die Heizleistung Ihrer Feuerstätte nach der Notwendigkeit fest und achten Sie darauf, dass Ihre Feuerstätte nicht maßlos überdimensioniert ist. Ansonsten kommt es zur Überhitzung des Aufstellungsraumes oder sie müssen die Feuerstätte permanent drosseln, was zu schlechten Verbrennungsergebnissen führt. Für Einzelräume sind Heizleistungen von 5 – 6 kW vollends ausreichend.

Um Brandgefahren ausschließen zu können, dürfen auf Bauteilen, die aus oder mit brennbaren Baustoffen bestehen, keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten. Dies ist in der Regel bei einem Abstand von 40 cm, von der Feuerstätte zu den Bauteilen erfüllt. Im Bereich der Sichtfenster sind oftmals die doppelten Abstände einzuhalten (stärkere Wärmestrahlung – Montageanleitung des Herstellers beachten). Geringere Abstände sind zulässig, wenn sie der Hersteller in seiner Montageanleitung angibt. Diese Maßangaben beruhen in der Regel auf Untersuchungsergebnissen, die bei der Feuerstättenprüfung gewonnen werden.

Glasplatte zum Schutz des Brennbaren Fußbodens

Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe, sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken. Bewährt haben sich hierbei Vorgelege aus Blech oder Glasplatten.

Feuerstätten benötigen zur Erzeugung von 1 kWh an Wärmeenergie ca. 1,6 m³ Verbrennungsluft. Die Verbrennungsluft strömt über die Undichtheiten des Aufstellungsraumes zur Feuerstätte. Die ausreichende Verbrennungsluftversorgung für Feuerstätten bis 35 kW gilt als gesichert, wenn der Aufstellungsraum der Feuerstätte 4-mal größer ist als die Leistung. Beispiel: Feuerstätte 5 kW = Mindestraumgröße 20 m³.fks In der Nutzungseinheit der Feuerstätte dürfen sich keine luftabsaugenden Einrichtungen (z.B. Dunstabzugsanlage, RLT-Anlage) befinden, die gleichzeitig mit der Feuerstätte betrieben werden können. Ansonsten sind ensterkontaktschalteroder Unterdrucksensoren erforderlich.

Zudem empfiehlt sich bei besonders dichten Gebäuden die Aufstellung einer raumluftunabhängigen Feuerstätte. Wegen der Komplexität und weitergehender Anforderungen sprechen sie am besten mit Ihrem zuständigen Bez.-Kaminkehrermeister.

Rauchrohre zu Kaminen müssen ausreichend und dauerhaft befestigt sein und sofern sie durch unbeheizte Räume geführt werden, zusätzlich gegen Wärmeverlust geschützt werden.

Rauchrohre müssen zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 40 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von mindestens 10 cm, wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nicht brennbaren Dämmstoffen ummantelt sind.

Rauchrohre müssen, soweit sie durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen führen,

  1. in einem Abstand von mindestens 20 cm mit einem Schutzrohr aus nicht brennbaren Baustoffen versehen oder
  2. in einem Umkreis von mindestens 20 cm mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein.

Verbindungsstücke dürfen nicht in Decken, Wänden oder unzugänglichen Hohlräumen angeordnet oder in andere Geschosse geführt werden.

Beispiele:

Bevor eine Feuerstätte an einen Kamin angeschlossen werden kann, ist zunächst die Eignung des Kamines nachzuprüfen. Es dürfen keine baulichen Mängel vorliegen und der Kamin muss ordnungsgemäß über Dach geführt sein. Besonders in Mehrfamilienhäusern bzw. in Miethäusern ist deshalb vor der Belegung zu überprüfen, ob der Kamin vollständig ausgeführt oder nicht zweckentfremdet wurde. Eine Rücksprache mit der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Hausbesitzer ist ratsam. 

Der erforderliche Kaminquerschnitt ist im Wesentlichen abhängig von der Feuerstätte (Leistung – Zugbedarf), vom Brennstoff und von der Höhe ab der Rauchrohreinführung bis zur Kaminmündung. Der Kaminbaustoff und der Teillastbetrieb der Feuerstätte sind ebenfalls zu bewerten. 

An Kamine werden vielfältige Anforderungen gestellt. So können beispielsweise beim Ausbrennen im Innern des Kamines Temperaturen von über 1000 °C auftreten. Deshalb ist bei einem einfach gemauerten Kamin ein Brandschutzabstand von mind. 5 cm erforderlich. Bei mehrschaligen Kaminen kann der Abstand zu Holzbalken auf 2 cm verringert werden. Fußbodenleisten und Dachlatten dürfen direkt an verputzte Kamine herangeführt werden. 

Um Sie selbst und Ihre Nachbarn vor Abgasen und ggf. auch Qualm, besonders in der Anheizphase zu schützen, müssen Kamine im Umkreis von 15 m, Fenster, Türen und Lüftungsanlagen um mindestens 1 m überragen. Bei einer Leistung der Feuerstätte über 50 kW erhöht sich dieser Wert in gestaffelter Form. Dieser Umstand ist besonders bei einer nachträglichen Errichtung eines Kamines an der Außenwand zu berücksichtigen, da die Abstände zu benachbarten Grundstücken geringer sind, als wenn der Kamin zentral im Gebäude errichtet wurde. Anm.: Diese Regelung ist nur in der Bayerischen Feuerungsverordnung (FeuV) enthalten. 

Sofern Sie eine Feuerstätte für feste Brennstoffe errichten wollen, benötigen Sie auch eine Lagermöglichkeit für den Brennstoff. Holz sollte, sofern es im Sommer im Freien gelagert wird, südseitig, luftig und gegen Regen geschützt gelagert werden. Für die Lagerung einer Brennstoffmenge, die 1000 l Heizöl oder 1000 m³ Erdgas ersetzen soll, benötigen Sie etwa 2,5 m³ Schüttraum. Planen Sie Ihr Brennstofflager im Gebäude so ein, dass sie möglichst kurze Wege bei der Befüllung und später bei der Bereitstellung des Holzvorrates haben. Bis 15.000 kg (sind etwa 30 Ster Holz) bestehen keine Anforderungen an den Brennstofflagerraum. In offenen Dachräumen (nicht ausgebaut) dürfen jedoch keine Brennstoffe gelagert werden.  

Metallische Behälter, in denen Brennstoffrückstände aufbewahrt werden, müssen dicht verschlossen sein (Deckel). In Behältern aus brennbaren Stoffen dürfen nur kalte Brennstoffrückstände aufbewahrt werden. Auf diesen Behältern muss deutlich lesbar darauf hingewiesen werden, dass heiße Brennstoffrückstände nicht eingefüllt werden dürfen. Im Freien müssen Behälter, die aus brennbaren Stoffen bestehen, mindesten 2 m, andere Behälter mindestens 1 m von anderen brennbaren Stoffen entfernt aufgestellt werden. In Gebäuden dürfen die Behälter nur in Räumen mit mindestens feuerbeständigen Wänden und Decken aufgestellt werden. Feuerstätten sind nach Bedarf bzw. nach Herstellerangabe zu reinigen. Bitte bedenken Sie hierbei eine mögliche Staubentwicklung beim Reinigen der Feuerstätte und des Rauchrohres. Platzieren Sie die Feuerstätte nach Möglichkeit so, dass eine gewisse Wartungsfreundlichkeit gegeben ist und sorgen Sie für ausreichende Reinigungsmöglichkeiten auch im Rauchrohr. 

Kamine müssen je nach Benutzungshäufigkeit bis zu 4-mal im Jahr gereinigt werden. Am besten eignet sich eine Reinigung von der Mündung oder vom Speicher aus. Aus pragmatischen Gründen sollten keine Reinigungsöffnungen in Wohn- oder Schlafräumen vorhanden sein. Bei der Kaminreinigung über Dach ist auf einen sicheren Zugang mit einer Standfläche beim Kamin zu achten.